Ortografia tedesca

Definizioni di „di“ nel Ortografia tedesca

Frụt·ti di Ma̱·re

(ital) GASTR

Bru·nẹl·lo di Mon·tal·ci·no <- - -> [...tʃiːno]

Esempi per di

Eine Gebärdensprache ist eine visuell wahrnehmbare Sprache, die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen als Ausdrucksmittel benutzt wird. Von der Sprachwissenschaft ist die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt, da sie ebenso wie die Lautsprache über Grammatik und Lexikon verfügt (vgl. unter diesen Stichwörtern). Eine Gebärdensprache besteht aus Einheiten (Gebärden), die mit den Händen in Verbindung mit Mimik und Mundbild hervorgebracht werden. Zentrale Merkmale (Parameter) sind: Handform bzw. Handstellung, Bewegung und Ausführungsort. Das Verb wird z.B. aus dem Adjektiv durch Hinzufügen einer Bewegung abgeleitet; Nomina werden mit kürzerer verhaltener Bewegung gebildet, Verben mit größerer und fortgesetzter Bewegung. In ihren kombinatorischen Möglichkeiten und damit in ihrer Komplexität steht sie der Lautsprache weder in grammatischer (Darstellung von Flexion, Tempus usw.), noch in inhaltlicher Hinsicht (Darstellung konkreter und abstrakter Sachverhalte) nach. Irrtümlich hat man oft angenommen, eine Gebärdensprache sei lediglich sozusagen „sichtbar gemachtes Deutsch“, man könne nur konkrete Dinge ausdrücken, es gebe eine universale Gebärdensprache etc.
Gebärdensprachen sind über Jahrhunderte hinweg von Gehörlosen untereinander entwickelt worden. Sie unterscheiden sich zwar von Land zu Land; allerdings sind große Überschneidungen zwischen den verschiedenen Gebärdensprachen festzustellen. Für den deutschsprachigen Raum sind zu unterscheiden: die „Deutsche Gebärdensprache“ (DGS), die „Österreichische Gebärdensprache“ (ÖGS), und die „Deutschschweizer Gebärdensprache“ (DSGS). Es gibt das Berufsbild des so bezeichneten Gebärdensprachdolmetschers (nicht: „Gebärdendolmetscher“). Nach Inkrafttreten des „Behindertengleichstellungsgesetzes“ (2002 in Deutschland) können Gehörlose auf solche Dolmetscher(innen) z.B. bei Behörden zurückgreifen. Interessenvertretung der Gehörlosen ist der „Deutsche Gehörlosen-Bund e.V.“ (DGB).

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